F&C Baumaschinen GmbH · Stand: Juni 2025
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der F&C Baumaschinen GmbH, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig (nachfolgend „Auftragnehmer"), gelten für alle Verträge über den Kauf, die Miete, Training sowie die Lieferung von Ersatzteilen und Serviceleistungen, die zwischen dem Auftragnehmer und einem Unternehmer (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.
(2) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Maßgebend für den Leistungsumfang sind ausschließlich die schriftlichen Vereinbarungen im Einzelvertrag sowie diese AGB.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen.
(4) Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
(5) Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(1) Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte.
(2) Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers ab dem Lager des Auftragnehmers (EXW Leipzig, Incoterms 2020), sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Auftraggeber über.
(4) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers (Vorbehaltsware).
(2) Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags an den Auftragnehmer ab, die ihm durch die Weiterveräußerung entstehen.
(3) Bei Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung der Eigentumsrechte zu unterstützen.
(1) Technische Daten, Abbildungen und Beschreibungen im Katalog oder auf der Website sind unverbindlich und dienen lediglich der allgemeinen Information.
(2) Konstruktive Änderungen durch den Hersteller, die zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der vereinbarten Leistung führen, berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung unverzüglich auf Mängel, Beschädigungen und Vollständigkeit zu prüfen und erkennbare Mängel sofort schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Rügefristen gemäß HGB gelten ausdrücklich.
(4) Als autorisierter Orteco-Lizenzvertrieb gewährleistet der Auftragnehmer, dass die gelieferten Maschinen Original-Orteco-Produkte sind und die Herstellergarantie unter den jeweiligen Herstellerbedingungen erhalten bleibt, sofern die Maschinen bestimmungsgemäß und durch zertifiziertes Personal gewartet werden.
(1) Der Mietvertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers zustande. Mietbeginn und -ende sind schriftlich festzulegen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Mietgerät sorgfältig zu behandeln, nur bestimmungsgemäß einzusetzen und ausschließlich durch geeignetes, eingewiesenes Personal bedienen zu lassen.
(3) Wartung und Pflege während der Mietdauer obliegen dem Auftraggeber gemäß den Betriebsanleitungen. Betriebsmittel (Kraftstoff, Hydrauliköl etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(4) Das Mietgerät darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht an Dritte weitergegeben oder verliehen werden.
(5) Der Auftraggeber haftet für alle Beschädigungen, die über normalen Verschleiß hinausgehen, sowie für Verlust des Mietgeräts. Er ist verpflichtet, das Mietgerät für die Dauer der Miete auf eigene Kosten gegen Schäden und Diebstahl zu versichern.
(6) Das Mietgerät ist zum vereinbarten Rückgabetermin vollständig, gereinigt und im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird die Miete anteilig weiterberechnet.
(7) Mietpreise verstehen sich pro vereinbarter Einheit (Tag/Woche/Monat) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Transportkosten werden gesondert berechnet.
(1) Schulungsangebote werden nach individueller Vereinbarung erbracht. Ort, Datum, Teilnehmerzahl und Schulungsinhalte sind schriftlich festzulegen.
(2) Stornierungen durch den Auftraggeber sind bis 14 Tage vor dem vereinbarten Schulungstermin kostenfrei möglich. Bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Termin werden 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. Bei Stornierung weniger als 3 Werktage vor Termin oder bei Nichterscheinen werden 100 % berechnet.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Schulungstermine bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Krankheit des Trainers, höhere Gewalt) kurzfristig zu verlegen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten; weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
(4) Schulungsunterlagen und -materialien bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
(1) Es werden ausschließlich Original-Orteco-Ersatzteile geliefert. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Kompatibilität oder Funktion von Fremdteilen.
(2) Serviceeinsätze werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz zuzüglich Fahrtkosten und Materialkosten abgerechnet, sofern kein Festpreis vereinbart wurde.
(3) Ferndiagnosen und Beratungen per Telefon oder E-Mail sind im Rahmen des vertraglichen Serviceverhältnisses kostenfrei, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer oder seine Beauftragten zur Durchführung von Serviceleistungen ungehinderten Zugang zur Maschine erhalten.
(1) Für Kaufverträge gilt: Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen; versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung (§ 377 HGB).
(2) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach eigener Wahl.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Maschinen und Ersatzteile 12 Monate ab Gefahrübergang. Für gebrauchte Maschinen wird die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber Änderungen an der Maschine vorgenommen hat, nicht originale Ersatzteile verwendet wurden oder die Maschine nicht bestimmungsgemäß oder entgegen den Betriebsanleitungen eingesetzt wurde.
(5) Für Mietgeräte gelten die Bestimmungen des § 7 dieser AGB. Eine Gewährleistung für die ununterbrochene Gebrauchstauglichkeit während der Mietdauer ist ausgeschlossen; der Auftragnehmer wird jedoch im Rahmen seiner Möglichkeiten für schnelle Abhilfe sorgen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung für leicht fahrlässiges Handeln ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Produktionsausfall ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG). Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
Bei Ereignissen höherer Gewalt — darunter Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, Lieferausfälle des Herstellers oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse — ruhen die Leistungspflichten des Auftragnehmers für die Dauer der Behinderung. Führt die Behinderung zu einer Verzögerung von mehr als 8 Wochen, sind beide Parteien berechtigt, den betroffenen Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Leipzig.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website fc-baumaschinen.de/agb.html abrufbar.